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Neues aus der Arbeitsrechtlichen Kommission der EVLKS

Bericht aus der Arbeitsrechtlichen Kommission der EVLKS 2023

(15.10.2023)

Inflationsausgleich 2024

In den Monaten Januar bis November 2024 erhalten alle Mitarbeitenden der EVLKS mindestens monatlich 50 € Inflationsausgleichszahlungen. Dazu kommen je nach Anstellungsverhältnis bis zu 100 € (bei Vollzeit) pro Monat. Im Dezember 2024 werden wieder 50 € mindestens und zusätzlich zum Anstellungsgrad 1000,- € ausgezahlt. Die Inflationsmilderungszulage ist für die Arbeitnehmer Steuer- und Sozialabgabefrei.

Erhöhung der Tabellenentgelte ab 2025

Zum 1. Januar 2025 werden die Tabellenentgelte um 5,8 % (Entgeltgruppen 1-8, alle Entgeltstufen, Entgeltgruppen 9-15, Stufe 1-5 5,8 %, Stufe 6 um 5,5 %) erhöht. Die Erhöhung beträgt in allen Entgeltgruppen und –Stufen mindestens 150 €. Ebenso erhöht sich das Praktikantenentgelt am 1. Januar 2025 um 5,5 %.

Jahressonderzahlung und Arbeitszeit ab 2025

Ab 1. Januar 2025 beträgt die regelmäßige Arbeitszeit eines vollbeschäftigten Mitarbeiters 39 Stunden pro Woche. Die Jahressonderzahlung erhöht sich in den Entgeltgruppen 1-9 um 5 %. Die Kinderzulage erhöht sich pro Kind von 300 € auf 400 €.

Alles ist nachzulesen unter: der EVLKS Nr. 13

Ebenso möchten wir darauf hinweisen das es eine neue Entgelttabelle für die Erzieherinnen und Erzieher gibt. Diese wurde nun in einem ersten Schritt an des TVöD SuE angepasst und ist zu finden unter: Amtsblatt der EVLKS Nr. 17/18

[Zum Archiv der vergangenen Berichte der EVLKS]

Neues aus der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Sachsen

Weitere Verbesserungen für die Beschäftigten der Diakonie Sachsen

(06.06.2023)

Nach der gelungenen Entgeltrunde für 2023 und 2024 (letzter Bericht), sind weitere Verbesserungen erreicht worden, z.B.:

  • Neue Zulagen seit 1. Mai 2023 für die Tätigkeit in der Praxisanleitung, für Tätigkeiten in Palliativ-Care, Wundmanagement und in der Intensivpflege, für die entsprechende Fachweiterbildung notwendig sind.
  • Der Nachtzuschlag erhöht sich am 1. Januar 2024 von 15 auf 25 v.H. Auch der Anspruch auf Zusatzurlaub für Nachtarbeit ist vereinheitlicht und verbessert worden. Er verfällt nicht mehr bei unterjährigem Ausscheiden.
  • Der Berechnungszeitraum für Nachtstunden wird ab 1. Januar 2024 von 20 – 6 Uhr auf 21 – 6 Uhr angepasst. Um diese Einbuße auszugleichen wird in mehreren Schritten die monatliche Schichtzulage nach oben angepasst und vereinheitlich.
  • Der Zeitzuschlag für Arbeit an Sonntagen wird ab 1. Januar 2024 erhöht.
  • Ebenso gibt es ab sofort eine rechtliche Grundlage in der AVR, welche das Fahrradleasing (z.B. über „Jobrad“ oder andere Anbieter) ermöglicht. Dies geschieht durch Entgeltumwandlung.

Einzelheiten sind aus den Rundschreiben der ARK Diakonie Sachsen zu entnehmen.

Genauere Informationen erhalten sie über den Kontakt: nagel.mav@gmx.net

Jörg Nagel

Dienstnehmervertreter und stellv. Vorstandsvorsitzender des VKM Sachsen

[Zum Archiv der vergangenen Berichte der Diakonie]