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Nicht zu vergessen: je mehr kirchliche und diakonische Mitarbeiter im VKM sind, um so stärker ist die Position gegenüber der Landeskirche und der Diakonie für die Interessen der Mitarbeiter.

Neues aus der Arbeitsrechtlichen Kommission der EVLKS

Bericht aus der Arbeitsrechtlichen Kommission der EVLKS 2022/23

(06.06.2023)

Erhöhung der Entgelte 2023

Es gibt neue Tarifabschlüsse. Die Entgelte haben sich ab dem 1.1.23 erhöht. Dieses Mal ist es uns gelungen, dass besonders die unteren Lohngruppen in besonderer Weise profitieren. Es gibt einen Sockelbetrag (mind. 100 €). Im Frühjahr 23 erfolgt eine Sonderzahlung von 300 € (steuerfrei, ohne Lohnnebenkosten). Im November erfolgt eine weitere Erhöhung der Tabellenentgelte.

Bildungszeit und berufliche Auszeit

Nach langem Ringen wird es einen Abschnitt „Bildungszeit“ in der KDVO geben. Sie soll der persönlichen Resilienz dienen und beinhaltet 20 zusammenhängende Tage bezahlte Freistellung. Welche Form von Bildung es ist, ist frei wählbar. Auch wenn das Gesetz erst später in Kraft tritt, Anträge können schon dieses Jahr gestellt werden. Des Weiteren kann man sich in Zukunft nach Ansparphasen eine berufliche Auszeit erarbeiten. Auch hier sind die genauen Dinge kompliziert. Erkundigt Euch oder fragt nach. Amtsblatt-2022-23.pdf S. A231-234 (hier könnt Ihr das Nachlesen)

Eingruppierungsordnung der KDVO

2019 haben wir einen Antrag zur Neugestaltung der KDVO eingereicht. Leider ging es nur so, dass jede Berufsgruppe einzeln diskutiert wird. Nach kleineren Verbesserungen im Bereich Hausmeister / Küster / Friedhof sind wir momentan in den Bereichen Kirchenmusik und Gemeindepädagogik am Verhandeln. Hier gibt es bereits Personalmangel und wir haben ein großes Nachwuchsproblem. Wir wollen, dass Mitarbeitende in beiden Bereichen gleich gestellt werden. Außerdem ist es wichtig, dass die Attraktivität der Stellen in beiden Berufsgruppen verbessert und der Gehaltsabstand zu anderen Berufen nicht noch größer wird. Über Ergebnisse halten wir Sie auf der Internetseite des VKM-Sachsen auf dem Laufenden.

Lehrerinnen und Erzieher

Hier gestalten sich die Verhandlungen momentan wesentlich leichter. Da die Stellen in Schulen, Hort und Kindertagesstätten gegenfinanziert sind, geht es nicht um kirchliche Finanzen. Einige Schritte in Richtung gleichem Gehalt (im Vergleich zu Angestellten der Länder und Kommunen) sind gegangen und weitere scheinen in naher Zukunft gut möglich. Doch auch dies muss gut bedacht werden, denn für die Angestellten in Kirchgemeinden sind solche Zuwächse nicht möglich.

Auch die wöchentliche Arbeitszeit wird perspektivisch die gleiche sein wie in anderen Tarifwerken.

Wir Mitglieder in der ARK sind wir auch immer wieder darauf angewiesen, Rückmeldungen zu erhalten. Konkrete Fälle helfen uns nicht nur in der Argumentation, sondern sie zeigen uns auch, was besonders wichtig ist. Vielen Dank für Eure Unterstützung und Eure Rückmeldungen an den VKM Vorstand. Bitte schaut im Amtsblatt und auf unserer Internetseite nach. Dort findet Ihr alle Beschlüsse und zeitnah werden auch die zuletzt gefassten dort veröffentlicht.

Unsere Mitglieder in der ARK sind:

Mitglied

Thomas Thiel (Küster/Hausmeister/Verwaltung)
Birgit Schwertfeger (Verwaltung)
Christian Günther (Verwaltung)
Ludwig Lehmann (Gemeindepädagogik)

Stellvertreterin/Stellvertreter

Tobias Merz (Friedhofsverwaltung)
Annegret Fleischer (Verwaltung)
Bernd Ludwigkeit (Friedhof)
Carmen Hille-Meyer (Gemeindepädagogik)

Mit vielen Grüßen

Ludwig Lehmann, Vorsitzender der ARK entsandt vom VKM

Neues aus der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Sachsen

Weitere Verbesserungen für die Beschäftigten der Diakonie Sachsen

(06.06.2023)

Nach der gelungenen Entgeltrunde für 2023 und 2024 (letzter Bericht), sind weitere Verbesserungen erreicht worden, z.B.:

  • Neue Zulagen seit 1. Mai 2023 für die Tätigkeit in der Praxisanleitung, für Tätigkeiten in Palliativ-Care, Wundmanagement und in der Intensivpflege, für die entsprechende Fachweiterbildung notwendig sind.
  • Der Nachtzuschlag erhöht sich am 1. Januar 2024 von 15 auf 25 v.H. Auch der Anspruch auf Zusatzurlaub für Nachtarbeit ist vereinheitlicht und verbessert worden. Er verfällt nicht mehr bei unterjährigem Ausscheiden.
  • Der Berechnungszeitraum für Nachtstunden wird ab 1. Januar 2024 von 20 – 6 Uhr auf 21 – 6 Uhr angepasst. Um diese Einbuße auszugleichen wird in mehreren Schritten die monatliche Schichtzulage nach oben angepasst und vereinheitlich.
  • Der Zeitzuschlag für Arbeit an Sonntagen wird ab 1. Januar 2024 erhöht.
  • Ebenso gibt es ab sofort eine rechtliche Grundlage in der AVR, welche das Fahrradleasing (z.B. über „Jobrad“ oder andere Anbieter) ermöglicht. Dies geschieht durch Entgeltumwandlung.

Einzelheiten sind aus den Rundschreiben der ARK Diakonie Sachsen zu entnehmen.

Genauere Informationen erhalten sie über den Kontakt: nagel.mav@gmx.net

Jörg Nagel

Dienstnehmervertreter und stellv. Vorstandsvorsitzender des VKM Sachsen