60 JAHRE MITARBEITERVERTRETUNG IN DER LANDESKIRCHE SACHSEN

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Am 23. Juni 1947 wurde der Landesarbeitskreis der kirchlichen Beamten und Angestellten gegründet. Die aus Krieg und Gefangenschaft
heimkehrenden Mitarbeiter wollten ihre Tätigkeit wieder aufnehmen und standen vor dem Nichts. Selbst die Beschaffung eine! Bleistiftes war
ein Problem. So bildeten sich zunächst Sozialausschüsse, die dann zum Landesarbeitskreis führten. So entstand aus einer Sozialorganisation
immer mehr eine Vertretung der Mitarbeite und_ Mitarbeiterinnen. Für unsre Arbeit war es. wichtig, das erst mal im Amtsblatt vom 7.2.1950 ein
Hinweis auf den Landesarbeitskreis erschien.
"Der Landesarbeitskreis verdient als Einrichtung unserer Landeskirche Anerkennung und Förderung und am 28.6.1974: "Der Besuch der
Arbeitsgemeinschaften, die innerhalb der Dienstzeit stattzufinden haben, gehört zu den Dienstobliegenheiten dieser Mitarbeiter"

Diese Hinweise kamen allerdings nicht ohne viele Gespräche im Landeskirchenamt zustande, waren aber für unsere Arbeit sehr wichtig.
Durch die immer wichtiger werdende Arbeit machte sich nunmehr die Erarbeitung einer Ordnung erforderlich. Diese wurde dann am 31.
Oktober 1970 beschlossen und galt mit Änderung bis zum Ende des Bestehendes des Landesarbeitskreises.
Die Aufgaben "des Landesarbeitskreises waren:
Die "Erholungsfürsorge" wurde durch die politische Entwicklung in der DDR nötig.
Alle Ferienaufenthalte wurden durch die Staatsgewerkschaft FDGB vermittelt. Da unsere Mitarbeiter dem FDGB nicht angehörten, musste
eine Urlaubsvermittlung selbst aufgebaut werden. Dazu kam die Aus- und Weiterbildung der Verwaltungsmitarbeiter, Friedhofsmitarbeiter,
Kirchner und Hausmeister.
Wichtig war auch die Mitarbeit im Leitenden Ausschuss der Unterstützungskasse, im Verteilerausschuss des kirchlichen Bruderdienstes die
Führung einer eigenen Hilfskasse für Sterbefälle und die Verbindung zu Mitarbeitervertretungen anderer Landeskirchen und zum VKM in der
Bundesrepublik. Dazu dienten regelmäßige Treffen zu den Messeveranstaltungen in Leipzig und Arbeitsbesprechungen in Berlin.
Der Landesarbeitskreis beendete seine Arbeit am 31.Dezember 1993.
Da der Landesarbeitskreis für die Verhandlungen mit dem Landeskirchenamt zuständig war und die Ergebnisse für alle Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Landeskirche gültig waren, gab es durch Verordnungen des Landeskirchenamtes für die Regelungen vor Ort noch die
"Vertrauensausschüsse in den kirchlichen Dienststellen und Einrichtungen vom 18.12.1963 in der Neufassung vom 28.12.1965".
Da sich um diese Vertrauensausschüsse niemand kümmerte, musste sich der Landesarbeitskreis auch noch der Bildung und Schulung dieser
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter annehmen.
Die Kosten für die ganze Arbeit des Landesarbeitskreises trug die Landeskirche.
Erstaunlich, dass es gerade an dieser Stelle die wenigsten Schwierigkeiten gab.

Durch die jahrzehntelange Zusammenarbeit mit dem VKM in den alten Bundesländern wussten wir, was nach der politischen Entwicklung
Ende 1989 auf uns zu kam.
Deshalb erfolgte die Gründung des Verbandes kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eV. am 24. April 1993 in Dresden.
20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der Verantwortung des Landesarbeitskreises standen, gründeten den VKM Sachsen und die
Mitglieder der Leitung des Landesarbeitskreises wurden in den Vorstand des VKM gewählt.
So konnte die Leitung des Landesarbeitskreises und der Vorstand des VKM am gleichen Tag und gleichen Ort ihre Sitzung halten. Diese
gemeinsame Übergangszeit vom 24. April 1990 bis zum 31. Dezember 1993 hat sich für die Kontinuierlichkeit unserer Arbeit als
Mitarbeitervertretung in unserer Landeskirche bestens bewährt. Auch personell gesehen dem Landeskirchenamt gegenüber, da der
Vorsitzende des Landesarbeitskreises auch der Vorsitzende des VKM war.
Die Bildung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Landeskirche Sachsens erfolgte durch Kirchengesetz vom 26. März 1991.
Beginn der ersten Amtszeit am 1. September 1991.
Obwohl das der VKM nicht vorhatte, drängte der Präsident des Landeskirchenamtes darauf, dass ein Mitglied des in der Arbeitsrechtlichen
Kommission vertretenen Mitglieder des VKM
für das erste Jahr den Vorsitz in der Arbeitsrechtlichen Kommission übernimmt. So wurde der Vorsitzende des VKM Sachsen der erste
Vorsitzende der neu gebildeten Arbeitsrechtlichen Kommission. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass diese Regelung für den Aufbau der
neuen Arbeitsrechtlichen Gesetzgebung gar nicht so schlecht war.

Der VKM Sachsen wurde auf seinen Antrag hin sofort nach seiner Gründung in den VKM Deutschland aufgenommen und wirkte als
stellvertretender Vorsitzender durch seinen Vorsitzenden an verantwortlicher Stelle mit.
Positiv für die Arbeit in der Arbeitsrechtlichen Kommission war auch, dass der Vorsitzende von 1991 bis 1995 dem Beratungsausschuss des
Rates der EKD für Fragen des kirchlichen Arbeits rechts angehörte.
Vielleicht ist der Bericht für manchen Leser zu trocken.
Zur Jubiläumsveranstaltung wird sicher noch Zeit sein, einige wenige Hintergrundinformationen zu den Zahlen und Daten zu geben. Dann
wird es erst interessant.

Klaus Müller